Sachverständiger Bad Ems
Kay Ludwig B. Eng.
Bausachverständiger und Baugutachter
Nachtigallenweg 1256130 Bad Ems
Tel: 02603 967 82 40
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Qualifikation
- Bachelor of Engineering (B. Eng.)
- Beratender Ingenieur
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bad Ems steht Ihnen Herr Kay Ludwig B. Eng. als Sachverständiger zur Verfügung.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Kay Ludwig B. Eng. kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Ems, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Ems kommen bzw. sich nicht in Bad Ems auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bad Ems - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Bad Ems ist eine verbandsangehörige Stadt an der unteren Lahn und Sitz der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises in Rheinland-Pfalz. Die Stadt ist geprägt von seinem Status als Kurstadt. Bekannte Heilquellen sind zum Beispiel: Emser Kränchen, Kesselbrunnen, Kaiserbrunnen, Römerquelle und Fürstenbrunnen. Das Heilwasser wird für Trink- und Badekuren sowie zur Herstellung der Emser Pastillen verwendet.
Die Stadt Bad Ems bietet viele Freizeitmöglichkeiten, wie die Reithalle, der Minigolfplatz am Quellenturm, Emser Bikepark oder der Yachthafen. Die Verkehrsanbindung ist sehr angenehm, da die Autobahnen A 3 oder A 61 überregional nach Bad Ems führen. Des Weiteren kann die Stadt auch über den Wasserweg erreicht werden.
Wichtige Sehenswürdigkeiten in der Umgebung sind: Burg Lahneck, Marksburg, Schloss Stolzenfels und die Festung Ehrenbreitstein.
Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 9.681
Postleitzahl: 56130
Wichtige Anlaufstellen
Bürgermeister:
Oliver Krügel
Obernstraße 38
56130 Bad Ems
Tel.: 02603 793-124
Fax: 02603 793-200
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Rathaus:
Rathaus Bad Ems
Bleichstraße 1
56130 Bad Ems
Bauamt:
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau
Bleichstraße 1 Nebengebäude
56130 Bad Ems
Telefon: 02603 793-0
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Amtsgericht:
Amtsgericht Lahnstein
Bahnhofstraße 25,
56112 Lahnstein
Telefon: 02621 6980-0
Telefax: 02621 698-151
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